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Unsere Expertisen beruhen auf wirtschaftstheoretischen Konzepten, empirischen Daten und rechts-institutionellen Fakten. Diese Kombination von Theorie, Empirie und Institutionenanalyse ist nach unserer Überzeugung Voraussetzung für eine zielgenaue und umsetzbare Politikberatung.
Projekte:
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- Operationales Analysekonzept: Umsetzung der analytischen Fragestellung in ein messbares und aussagefähiges Untersuchungskonzept
- Theoretische Fundierung: Absicherung des Untersuchungsansatzes durch Anwendung neuer theoretischer Forschungsergebnisse.
- Empirische Messung: Entwicklung messgenauer Indikatoren auf Basis - ev. eigener - statistischer Erhebungen. Empirische Analyse mit statistischen und ökonometrischen Verfahren.
- Institutionen- und Rechtsanalyse: Ermittlung der rechtlichen und institutionellen Regelungen und ihrer verhaltensprägenden Wirkungen - in der Regel in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten.
- Internationale Vergleiche: Für international angelegte Studien verfügen wir über ein großes Netz von Partner-Instituten in vielen Ländern der Welt.
- Empfehlungen: Erarbeitung von Empfehlungen für die Gestaltung der wirtschafts- oder sozialpolitischen Regelungen auf Basis der Untersuchungsergebnisse.
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